Wie wird man eigentlich Steuerberater?

Eine Frage, die erstaunlich wenig mit Steuerberatern zu tun hat. Wo ganz normale Kinder wie Susi und Timmy in der Regel mit Berufswünschen wie Feuerwehrmann, Ärztin oder Baggerfahrer groß werden, kommt die Idee Steuerberater zu werden meist recht spät auf.

Als Heranwachsende lernen sich diese Kinder zunächst selbst kennen und beobachten wie sich ihre Bagger- und Löschtalente weiter entwickeln. Auch da steht die Karriere zum Steuerberater noch nicht fest, aber schon durch die Erkenntnis vielleicht lieber eine geistige Tätigkeit ausüben zu wollen eröffnen sich Berufsfelder ohne die unsere Gesellschaft einfach nicht funktionieren könnte. Laut offiziellen Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB)[1] sind 2016 in Deutschland immerhin 24% aller Erwerbstätigen in Büros eingesetzt.

Der tatsächliche Grundstein für den Weg zum Steuerberater bildet sich erst, wenn die nun jungen Erwachsenen mit dem verwaltenden Teil von Büroarbeit in Berührung kommen – und dieser dann auch noch Spaß macht. Zugegeben, hier werden die Chancen bereits kleiner, dass Susi oder Timmy Spaß daran haben, Akten zu sortieren. Einen gewissen Ordnungssinn braucht der heranwachsende Steuerberater schon. Wenn sich vorher allerdings ein Sinn für Geld bei unserem jungen Erwachsenen entwickelt hat – sei es durch eine bescheidene Studienkasse oder durch ein aufbessern von Taschengeld durch Ferienjobs – dann ist es gar nicht mal so abwegig, wenn dadurch der Grundstein für das aufzeichnen und festhalten der eigenen Finanzen entsteht.

Von da an sieht es gut aus mit einer Karriere in einem betriebswirtschaftlichen oder steuerberatenden Beruf. Die Steuerberaterkammer engagiert sich an dieser Stelle für viele verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten[2], die es einem interessierten Bewerber oder Quereinsteiger ermöglichen, das Steuerberater-„Handwerk“ sogar ohne Schulabschluss von der Pike auf zu erlernen.

Die einzig wirklich große Hürde zum begehrten Titel Steuerberater ist die Zeit. Da die Steuerberaterkammer einerseits die Zugangsschranken ohne Schulabschluss[3] sehr niedrig gesetzt hat, möchte sie dennoch sicherstellen, dass der höchste Grad im steuerberatenden Berufszweig ehrlich verdient sein will.

In der Praxis sieht das so aus: Je nach Bildungsgrad steht der Einstieg in die steuerberatenden Berufe als Bachelor of Arts für Steuerrecht oder – mit besagten Mindestvoraussetzungen – als abgeschlossene Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten oder mit gleichwertigem Berufsabschluss an. Der Bachelor muss danach 3 Jahre praktische Tätigkeit[4] in der Steuerberatung nachweisen, um zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden. Wahlweise kann er auch auf seinen Abschluss aufbauend den Master of Arts erwerben und muss somit nur noch 2 Jahre Berufserfahrung vor dem Steuerberaterexamen sammeln. Der Steuerfachangestellte hat hingegen ganze 10 Jahre praktisch qualifizierte Tätigkeit in einer steuerberatenden Anstellung vorzuweisen oder kann seine Wartezeit auf 7 Jahre verkürzen, indem er die Zusatzqualifikation zum Steuerfachwirt abschließt.

Praktische Erfahrungen sind also das höchste Gut, auf dass es im freien Beruf des Steuerberaters ankommt, nicht nur der Nachweis, dass man sich viele Jahre lang mit der Steuerberatung in der Theorie auseinandergesetzt hat. Selbst wenn die Theorie in Form von Gesetzestexten einen so wichtigen Bestandteil des Berufsbildes ausmacht.

Timmy und Susi haben sicherlich eine Menge Sand baggern und viele kleine Feuer löschen können in der Zeit, die es braucht, Steuerberater zu werden. Es braucht oft viele Jahre, um über Umwege und berufliche Feldversuche herauszufinden, wo auf dem zweiten oder dritten Bildungsweg die Reise hingehen und wie weit sie führen soll. Am Ende wartet aber trotzdem etwas Freies, etwas garantiert Selbstbestimmtes und ganz sicher auch ein abenteuerreiches Berufsbild, in dem man die sich ständig dynamisch entwickelnde Realität der sich ständig ändernden Rechtslage anpassen darf.

Fragen Sie mal Ihren Steuerberater. Vielleicht baggert er ja heute noch in seiner Freizeit.


Quellennachweis